Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.
Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
- Anlagentechnik (außer Heizung),
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und
- Fachplanung und Baubegleitung.
Bei den förderfähigen Maßnahmen:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder
- Heizungsoptimierung …
… ist die Einbindung eines EEE optional.
Beantragt der Antragsteller mehrere Maßnahmen und ist mindestens für eine die Einbindung eines EEE verpflichtend, muss der EEE für den gesamten Antrag eingebunden werden.